Hier haben wir für Sie alle wichtigen, aktuellen Informationen zu den Reiseländern in alphabetischer Reihenfolge zusammen gestellt. Stand September 2019
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 1 | 1 | 4 | 7 | 10 | 12 | 13 | 13 | 12 | 8 | 6 | 4 |
Min. Temperatur °C | -17 | -15 | -10 | -6 | -1 | 3 | 5 | 4 | 2 | -5 | -11 | -16 |
Sonnenstunden / Tag | 7h | 6h | 7h | 7h | 5h | 3h | 0h | 2h | 3h | 5h | 5h | 6h |
Regentage | 4 | 6 | 10 | 13 | 20 | 24 | 28 | 27 | 23 | 10 | 2 | 1 |
WETTER & KLIMA:
Im Süden: subtropisches Monsunklima in der Duar-Zone
Zentralbhutan: kühl gemäßigtes Klima
Im Norden: Dauerfrost im Hochgebirge, die Schneegrenze liegt bei ungefähr 5.000m.
Beste Reisezeit:
Sehr beliebt sind Reisen im Herbst, zwischen September und Oktober. Außerdem sind die Monate März, April und Mai aufgrund des angenehmen Klimas sehr reizvoll. Die Monsunzeit in den Monaten Juni bis August ist für Reisen nach Bhutan am ungünstigsten, da bedingt durch den Südwestmonsun in diesen Monaten der größte Teil des Jahresniederschlags fällt.
WÄHRUNG:
1 Ngultrum (NU) = 100 Chetrums (Ch)
Neben dem Ngultrum ist die indische Rupie (INR) (im Verhältnis 1 INR = 1 NU) ebenfalls gesetzliches Zahlungsmittel. Jedoch werden in der Regel keine 500- und 1.000-Rupien-Scheine akzeptiert.
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 78 NU
(Stand: September 2019)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Bhutan ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Bhutan benötigt.
Hinweis:
Die Visa-Genehmigung kann nur bei einer Reiseagentur oder einem zuständigen diplomatischen Vertreter Bhutans beim bhutanischen Außenministerium beantragt werden.
Bearbeitungszeit:
Die Visa-Genehmigung muss mindestens 3 Monate im Voraus beantragt werden. Ist die Visa-Genehmigung erteilt, dauert die Bearbeitung in der Regel 5 Werktage.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Brüssel oder an das Konsulat in Bietigheim-Bissingen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Bhutan ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Bhutan benötigt.
Hinweis:
Die Visa-Genehmigung kann nur bei einer Reiseagentur oder einem zuständigen diplomatischen Vertreter Bhutans beim bhutanischen Außenministerium beantragt werden.
Bearbeitungszeit:
Die Visa-Genehmigung muss mindestens 3 Monate im Voraus beantragt werden. Ist die Visa-Genehmigung erteilt, dauert die Bearbeitung in der Regel 5 Werktage.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Brüssel oder an das Konsulat in Bietigheim-Bissingen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Die Einreise kann nur mit einem Visum erfolgen, das über Viamonda als autorisierten Reiseveranstalter einzuholen ist. Um die Einholung des Visums zu gewährleisten, benötigen wir von Ihnen daher spätestens 95 Tage vor Abreise eine Farbkopie Ihres Reisepasses per E-mail an service@viamonda.com.
Bei der Einreise werden 40,00 US-$ Einreisegebühr erhoben. Diese Gebühr ist bereits im Reisepreis enthalten.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hinweis:
Der Nachweis einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber wird für die Einreise aus oder bei Transit durch ein Land mit einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Für die Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Keine
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 31 | 30 | 31 | 31 | 28 | 24 | 25 | 29 | 32 | 35 | 34 | 32 |
Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 11 | 6 | 6 | 8 | 14 | 20 | 19 | 19 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 7h | 8h | 10h | 10h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
Regentage | 10 | 9 | 7 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 5 | 7 |
WETTER & KLIMA:
Botswana zeichnet sich durch ein heißes und trockenes Savannen- und Halbwüstenklima aus.
Der Winter geht von Mai bis November und zeichnet sich durch trockenes Wetter mit angenehmen Tagestemperaturen von 20-25 Grad aus. Nachts können die Temperaturen allerdings bis zum Nullpunkt absinken.
Die heißesten Monate sind September-November, im Dezember setzt schließlich die sommerliche Regenzeit ein, die bis März dauert. Dann herrschen Tagestemperaturen von bis zu 35 Grad, Gewitter und häufige kurze Gewitter sind typisch.
Beste Reisezeit:
Generell ist Botswana das ganze Jahr über eine Reise wert. Das Okavango Delta und den Chobe Nationalpark bereisen Sie idealerweise von April bis Oktober, wenn die Trockenzeit herrscht. Es regnet nur selten und Wasserstellen sind rar, an denen sich die Tiere sammeln.
WÄHRUNG:
1 Botswanischer Pula (BWP) = 100 Thebe
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 11,85 BWP
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Botswana ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Achtung: Für die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt. Dieses muss vor der Reise beantragt werden.
Gültigkeit der Ausweisdokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Im Reisepass müssen mindestens 4 Seiten frei sein.
Hinweis für Minderjährige: Minderjährige müssen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitführen, die die Eltern des Kindes feststellen lässt. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische gegeben sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
VISABESTIMMUNGEN:
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Botswana benötigt, sofern die Reisedauer nicht 90 Tage innerhalb eines Jahres überschreitet.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente :
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Honorarkonsulat in Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
TRANSITVISABESTIMMUNGEN:
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Reisende mit einem Weiterreiseticket/ Weiterflugticket können sich visumfrei bis zum nächsten Anschlussflug im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für das Land Botswana sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen, die das erste Lebensjahr überschritten haben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Botswana empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Cholera
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 2 | 6 | 13 | 21 | 27 | 31 | 32 | 31 | 26 | 20 | 10 | 4 |
Min. Temperatur °C | -9 | -5 | 1 | 8 | 14 | 19 | 22 | 21 | 15 | 7 | -1 | -6 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 6h | 7h | 7h | 8h | 9h | 7h | 7h | 7h | 8h | 6h | 6h |
Regentage | 3 | 2 | 4 | 6 | 10 | 14 | 18 | 15 | 11 | 8 | 5 | 2 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 8 | 10 | 14 | 20 | 25 | 28 | 32 | 32 | 28 | 23 | 17 | 11 |
Min. Temperatur °C | 1 | 3 | 7 | 12 | 17 | 22 | 26 | 26 | 21 | 15 | 10 | 3 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 5h | 5h | 6h | 4h | 5h | 3h | 3h | 6h | 4h | 5h |
Regentage | 9 | 7 | 11 | 14 | 16 | 18 | 17 | 13 | 11 | 9 | 7 | 8 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 18 | 18 | 20 | 24 | 28 | 30 | 31 | 31 | 30 | 27 | 24 | 20 |
Min. Temperatur °C | 13 | 13 | 16 | 19 | 23 | 26 | 26 | 26 | 25 | 23 | 19 | 15 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 3h | 4h | 5h | 5h | 7h | 6h | 7h | 7h | 6h | 6h |
Regentage | 4 | 5 | 7 | 8 | 13 | 18 | 17 | 15 | 12 | 6 | 2 | 3 |
WETTER & KLIMA:
Aufgrund der Größe und Geografie ist das Klima von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Der Norden von China mit den Städten Peking oder Xi’an haben trockene und heiße Sommer sowie kalte Winter. Späte Winter und ein früher Frühling sorgen für Staubstürme und Nebel.
Der Süden von China mit den Städten Shangahi oder Hong Kong hat lange, heiße und feuchte Sommer sowie kurze, kalte und regnerische Winter. In den späten Frühlingsmonaten bis zum Sommer kann es durch den Monsun nass werden.
Beste Reisezeit:
Generell sind die Monate Mai, September und Oktober sehr beliebte Reisemonate, da das Wetter sehr angenehm ist. Doch auch von Ende März bis April und von Juni bis August ist China eine Reise wert, denn dann sind die Preise geringer und die Städte nicht so überfüllt von Touristen.
WÄHRUNG:
1 Renminbi Yuan (CNY) = 10 Jiao = 100 Fen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 7,82 CNY
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach China ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
VISABESTIMMUNGEN:
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in China benötigt. Das Visum muss vor der Reise mittels Online-Formular bei der zuständigen Visumbehörde (http://www.visaforchina.org) beantragt werden. Der Visumantrag ist im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts einzureichen. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 16. Dezember 2019 müssen Reisende, die ein Visum für China beantragen möchten, zuvor persönlich bei der zuständigen Annahmestelle in Deutschland erscheinen und dort ihre Fingerabdrücke abgeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Personen, bei denen das Erfassen aller Fingerabdrücke nicht möglich ist und Inhaber von Diplomatenpässen. Auch Reisende, deren Abdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal im Rahmen einer Visumbeantragung erfasst wurden, sind ausgenommen, sofern dies mit demselben biometrischen Reisepass geschehen ist, mit dem auch aktuell in das Land eingereist werden soll.
Hinweis: Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Bitte beachten: Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss.
Einreise über den Seeweg: Deutsche, die mit einer Reisegruppe (mind. 2 Zugehörige) über Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen kein Visum für bestimmte Gebiete Chinas. Die Reisegruppe muss von einer Reisegesellschaft, die in China registriert ist, organisiert sein.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Nachweis einer Unterkunft
Reisen nach Tibet: Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung (“Tibet Travel Permit”) vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppe (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen.
Reisen nach Hongkong, Macau und Taiwan: Für die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dabei ist zu beachten, das diese nach chinesischem Gesetz als “Ausland” gelten und das eine Einreise aus China visumtechnisch eine Ausreise darstellt. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für zwei- bzw. mehrfach Einreise ausgestellt wurde. Hierauf ist bei entsprechender Reiseplanung schon bei der Beantragung eines Visums für die VR China zu achten.
Reisen nach Hainan: Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, können dort für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Ankunft die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten. Achtung: Ist eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz gewünscht, muss zuvor ein Visum beantragt werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin, an die Konsulate in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München oder Berlin oder bei einem der Visa Application Service Center.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
TRANSITVISABESTIMMUNGEN:
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Es gibt 2 verschiedene Arten von Aufenthaltsvisas. Das 24 Stunden Visum, dies gilt nicht für Reisende:
– deren Reisepass weniger als 3 Monate gültig ist,
– die nicht an bestimmten Flughäfen einreisen,
– die Weiterreisetickets für ein Drittland-Ziel haben die China nach 24 Stunden verlassen (Flug, Landweg und Zug)
Ein Mehrfachhalt ist für folgende Reisende nicht gestattet wenn :
– die Reisedokumente für weniger als 3 Monate nach Antritt der Reise gültig sind
– ein chinesischer Visumsverweigerungsstempel im Pass ist
– das chinesische Einwanderungsgesetz in den letzten 5 Jahren verletzt wurde
– sich nicht bei den örtlichen Sicherheitsbüro´s angemeldet wurde und das innerhalb von 24 Stunden in den letzten 2 Jahren
– sich nicht an das chinesische Gesetz gehalten wird
Reisende die zwischen den USA, Alaska oder Hawaii einreisen sind nicht zulässig und benötigen ein Visum. Eine Ausnahmereglung haben Hong Kong und Macau, diese können den visumfreien Transitaufenthalt in Anspruch nehmen, wenn ihr Reiseziel ihre Heimat ist. Reisende mit der Staatsbürgerschaft Taiwan müssen vor Ort den „Taiwan Compatriot Permit“ beantragen um visumfrei einreisen zu dürfen. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Reisende mit einem SAR-Pass, die nicht im Besitz eines Heimreisetickets oder von chinesischen Reisedokumenten sind können nur über die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Guangzhou Baiyun International Airport oder Shanghai Pudong International Airport einreisen und müssen sich im Transitbereich aufhalten.
Reisende die ein Visum benötigen wenn sie durch den Urumqi Diwopu International Airport reisen :
Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Irak, Kasachstan, Kirgistan, Malaysia, Nigeria, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Sri Lanka, Syria, Thailand, Türkei, Jemen.
Reisende die nicht berechtigt sind für einen visumfreien Transitaufenthalt am Xiamen International Airport :
Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Irak, Kasachstan, Kirgistan, Malaysia, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Jemen.
Reisende die nicht berechtigt sind für einen visumfreien Transitaufenthalt am Guangzhou Baiyun International Airport : Syrien
An diesem Flughafen gibt es spezielle Bedingung des visumfreien Transit Aufenthalts : Urumqi Diwopu International Airport, hier muss innerhalb von 2 Stunden wiederausgereist werden! Ein Mehrfachhalt wird ebenfalls nicht erlaubt.
An diesen Flughäfen wird ein Transitvisum benötigt:
Fuzhou Changle International Airport
Huangshan Tunxi International Airport
Mudanjiang Hailang Airport
Yanji Chaoyangchuan Airport
Das 72 Stunden / 144 Stunden Visum gilt, wenn :
über folgende Orte eingereist wird : Beijing Capital International Airport, Hangzhou International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Shijiazhuang Zhengding International Airport, Tianjin Binhai International Airport, Changsha Huanghua International Airport, Chengdu Shuangliu International Airport, Chongqing Jiangbei International Airport, Dalian Zhoushuizi International Airport, Guangzhou Baiyun International Airport, Shenzhen Bao’an International Airport, Jieyang Chaoshan International Airport, Guilin Liangjiang International Airport, Harbin Taiping International Airport, Qingdao International Airport, Kunming Changshui International Airport, Shenyang Taoxian International Airport, Wuhan Tianhe International Airport, Xi’an Xianyang International Airport, Xiamen Gaoqi International Airport, Shanghai Port International Cruise Terminal, Shanghai Port International Cruise Terminal, Qinhuangdao Port, Tianjin International Cruise Home Port, Beijing West Railway Station, Shanghai Railway Station
Voraussetzung ist, dass
– der Reisepass mehr als 3 Monate bei Ankunft gültig ist
– das Ticket zeigt, dass zum darauffolgenden Ziel innerhalb von 72 oder 144 Stunden aufgebrochen werden kann, dieses Ziel ein Drittland ist (Hong Kong, Macau und Taiwan gelten als Drittländer) und das Reiseziel nicht mit dem Herkunftsland übereinstimmt
– die Flüge am selben Flughafen ankommen und abheben
Reisende, die die Bedingungen erfüllen erhalten einen Stempel oder Sticker mit dem Datum der Einreise und der Abreise.
Der Visumfreie Aufenthalt beginnt am nächsten Tag um 00:01. Bei folgenden Flughäfen beginnt das Visum am Einreisetag : Guilin Liangjiang International Airport, Harbin Tapping International Airport, Kunming Changshui International Airport.
Folgende Reisende, die nicht den Kategorien zuzuordnen sind, ist es nicht möglich visumfrei einzureisen und müssen China nach der Ankunft wieder verlassen wenn :
– die Reisedokumente für weniger als 3 Monate nach Antritt der Reise gültig sind, ein chinesischer Visumsverweigerungsstempel im Pass ist, das chinesische Einwanderungsgesetz in den letzten 5 Jahren verletzt wurde, sich nicht bei der örtlichen Sicherheitsbüro´s angemeldet wurde innerhalb von 24 Stunden, in den letzten 2 Jahren sich nicht an das chinesische Gesetz gehalten wird
Schiffsreisende sind ebenfalls nicht berechtigt für das 72/ 144 Stunden Transitvisum, diese müssen mit einem vorher angeforderten Visum einreisen.
Seit dem 30 Januar 2016 können Reisende in Shanghai, Jiangsu Provinz, Zhejiang Provinz und Guangdong Provinz für 144 Stunden aufhalten, seit dem 28 Dezember 2017 auch ich in Beijing, Tianjin und Hebei Provinz, seit dem 1 Januar 2018 ebenfalls in den Städten von Shenyang und Dalian in Liaoning Provinz.
Reisende der folgenden Nationalisten sind dazu berechtigt :
Alle europäischen Staaten, Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Bosnien und Herzegovina, Brasilien, Kanada, Chile, Island, Japan, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neu Seeland, Katar, Russland, Südkorea, Schweiz, Ukraine, USA
An diesem Flughafen gibt es spezielle Bedingung des visumfreien Transit Aufenthalts : Urumqi Diwopu International Airport, hier muss innerhalb von 2 Stunden wiederausgereist werden! Ein Mehrfachhalt wird ebenfalls nicht erlaubt.
An diesen Flughäfen wird ein Transitvisum benötigt:
Fuzhou Changle International Airport
Huangshan Tunxi International Airport
Mudanjiang Hailang Airport
Yanji Chaoyangchuan Airport
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für das Land China sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Reisende, die sich weniger als 4 Wochen im Land aufhalten, sollten einen vollständigen Poliomyelitis-Impfschutz haben. Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land China empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– FSME, bei besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Vogelgrippe, bei besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Poliomyelitis
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten sie, dass für Kinder aktuell folgende speziellen gesundheitlichen Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
– Hand-,Fuß- und Mundkrankheit (HFMK)
– Polio, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 2 | 1 | 4 | 8 | 15 | 18 | 23 | 21 | 16 | 11 | 7 | 5 |
Min. Temperatur °C | -12 | -13 | -7 | 1 | 7 | 11 | 15 | 15 | 11 | 2 | -1 | -8 |
Sonnenstunden / Tag | 2h | 2h | 1h | 5h | 5h | 4h | 3h | 3h | 3h | 1h | 2h | 1h |
Regentage | 4 | 4 | 4 | 3 | 7 | 12 | 11 | 13 | 9 | 5 | 7 | 7 |
WETTER & KLIMA:
In Estland herrscht ein kühles, gemäßigtes, kontinentales Klima, welches von langen, kalten Wintern mit viel Schnee und angenehmen Sommern geprägt ist. Durch die Lage an der Ostsee gibt es gleichzeitig maritime Einflüsse, die für ausreichend Niederschlag das ganze Jahr über sorgen.
Beste Reisezeit:
Das späte Frühjahr und der Sommer sind die beste Reisezeit für kulturelle Rundreisen und Naturliebhaber. Gerade im Juni um Midsommer sind die Tage besonders lang, manchmal wird es gar nicht dunkel. Die Temperaturen sind angenehm.
WÄHRUNG:
Euro (EUR)
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Estland ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Die Reisedokumente müssen innerhalb der vergangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Einreise über den Landweg: Bei der Einreise mit dem PKW muss bei der Grenzkontrolle der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachgewiesen sowie der Fahrzeugschein im Original vorgelegt werden. Das Fahren mit Abblendlicht ist in Estland zu jeder Jahreszeit und auch tagsüber vorgeschrieben. Vom 1. Dezember bis 1. März gilt Winterreifen Pflicht.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Estland benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für das Land Estland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Estland empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 10 | 11 | 14 | 20 | 24 | 27 | 31 | 32 | 28 | 22 | 17 | 12 |
Min. Temperatur °C | -1 | 0 | 3 | 8 | 13 | 18 | 22 | 23 | 19 | 13 | 6 | 1 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 3h | 4h | 6h | 6h | 4h | 5h | 6h | 5h | 4h | 4h | 5h |
Regentage | 5 | 5 | 8 | 9 | 11 | 13 | 13 | 12 | 11 | 10 | 6 | 4 |
WETTER & KLIMA:
Wegen der großen Nord-Süd-Erstreckung Japans ist das Klima sehr unterschiedlich und reicht von kühl gemäßigt im Norden bis zu feucht-tropisch im Süden. Hinzu kommt der große Einfluss von Winden. Sie wehen einerseits im Winter von Nordasien zum Pazifik und bringen Luftmassen aus Sibirien, andererseits im Sommer vom Pazifik nach Japan, wodurch es zu Taifunen und monsunartigen Regenfällen kommt.
Japan unterteilt sich in sechs Klimaregionen. Ihnen gemeinsam ist, dass alle relativ viele Niederschläge erhalten. Die Sommer sind zudem – mit Ausnahme der Hochgebirgsregionen – überall mit Tagestemperaturen von 25-35 °C ziemlich warm.
Hokkaido im Norden ist relativ trocken und hat lange, kalte Winter sowie kurze, warme Sommer. Die Westküste erhält im Winter starken Schneefall. Im Sommer ist es hingegen kühler als am Pazifik; jedoch gibt es hier dank des Föhns öfter Sonnenschein. Das zentrale Hochland besitzt starke Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter sowie zwischen Tag und Nacht, aber nur geringe Niederschläge. Um den Seto-Inlandsee führen die umliegenden Berge dazu, dass diese Region über ein ganzjährig mildes Klima verfügt. Die Pazifikregion hat kühle Winter mit geringem Schneefall, aber heiße und sehr feuchte Sommer. Die Ryukyu-Inseln ganz im Süden besitzen subtropisches Klima mit warmen Wintern und heißen Sommern. Hier treten, vor allem während der Regenzeit, starke Niederschläge und regelmäßige Taifune auf.
Die jährlichen Niederschlagsmengen steigen von 1.100 mm im Norden auf mehr als 2.000 mm im Süden und fallen – mit Ausnahme der Westküste – überwiegend im Sommer. Im Norden liegt die mittlere Jahrestemperatur bei 4 °C, im Süden bei 13 °C.
WÄHRUNG:
Yen (JPY)
1 EUR = ca. 120,79 Yen
(Stand Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Japan ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie: Wenn das Reisedokument bereits einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann es bei der Einreise nach Japan zu erheblichen Schwierigkeiten, bis zur Zurückweisung an der Grenze, kommen. Es wird empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen und sich ggf. vor der Reise ein neues Ausweisdokument ausstellen zu lassen.
In Japan gilt Passzwang für Ausländer. Wenn Sie bei einer Kontrolle Ihren Pass nicht unmittelbar nachweisen können, kann es zu einer Verhaftung und/oder hohen Geldstrafe kommen.
Biometrische Daten: Es werden von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfoto und Fingerabdrücke) bei der Einreise erfasst. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.
Wichtiger Hinweis: Für das Land Japan besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Japan benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 6 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Hinweis: Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, muss ein Visum bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Mitzuführende Dokumente: Weiter- bzw. Rückflugticket, Nachweis über ausreichend Geldmittel
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket für denselben Tag (beim Transit über Tokio (HND) oder Osaka (KIX): 72 Stunden), in ein Drittland besitzen, benötigen kein Transitvisum für den Transitbereich des Flughafens. Ist kein Anschlussflug am selben Tag verfügbar, kann ein “Shore Pass” für 72h bei Ankunft erworben werden. Dafür müssen alle nötigen Dokumente für die Einreise ins Zielland, sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden. Außerdem muss die Ankunft und Abreise über Flughäfen bzw. Häfen erfolgen, die der selben unten genannten Gruppe angehören:
-Gruppe A: Flughäfen: NRT,HND,NGO,KIJ, KMQ,OKO. Häfen: Tokio, Yokohama, Niigata, Nagoya
-Gruppe B: Flughäfen: KIX,NGO,KMQ. Häfen: Osaka, Kobe, Nagoya.
-Gruppe C: Flughäfen: FUK,NGS,KMJ,KOJ,OKA,DNA. Häfen: Hakata (Fukuoka), Shimonoseki, Naha (Okinawa)
-Gruppe D: Flughäfen: CTS. Häfen: Tomakomai, Otaru, Hakodate, Muroran
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
IMPFUNGEN:
Für das Land Japan sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Japan empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– FSME, bei Aufenthalten auf Hokkaido
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 21 | 23 | 31 | 36 | 41 | 39 | 36 | 34 | 34 | 34 | 30 | 23 |
Min. Temperatur °C | 7 | 9 | 14 | 21 | 26 | 28 | 27 | 26 | 24 | 19 | 11 | 8 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 10h | 9h | 10h | 8h | 7h | 6h | 8h | 9h | 9h | 7h |
Regentage | 2 | 2 | 1 | 1 | 2 | 4 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 1 |
April bis Juni: heiße Trockenzeit
Juli bis September: Monsunzeit
In Nord- und Zentralindien herrscht subtropisches Kontinentalklima, die Regenzeit geht von Juli bis September. An die Monsunzeit schließt sich dann nochmals eine kurze Hitzeperiode an (meist bis in den Oktober hinein). Im Binnenland (Delhi, Agra, Hyderabad) herrscht während der heißen Jahreszeit eine trockene Hitze.
In Südindien herrscht tropisches Klima. In der heißen Zeit von April bis Juni herrscht eine trockene Hitze.
In Südost-Indien ist die Regenzeit von Mitte Oktober bis Ende November. Entlang der Küste sind die heißen Monate mit hoher Luftfeuchtigkeit verbunden.
Beste Reisezeit:
Die Monate November bis März sind für Indien die angenehmste Reisezeit.
Eine Ausnahme davon bilden die Bergregionen Indiens, da hier die Monate Juni bis August die beste Reisezeit darstellen, wenn die Region schneefrei ist.
Hinweis:
Delhi zählt zu den atemberaubendsten Metropolen der Welt. Die Größe der Stadt bringt oftmals die Herausforderungen von Bevölkerungsdichte und Industrieansammlung mit, so dass je nach Wetterlage Beeinträchtigungen durch Luftverschmutzung nicht auszuschließen sind. Menschen mit Atmungs- und Kreislaufproblemen befragen dazu am besten Ihren Arzt.
Indische Rupie (INR); 1 Rupie = 100 Paise
Derzeitiger Kurs:
1 Euro = ca. 78.85 INR
(Stand: September 2019)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Indien ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie ihren Reisepass sicher. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten und es kann zur mehrtägigen Verzögerung kommen.
Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten besteht die Pflicht sich beim District Foreigners’ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) innerhalb der ersten 14 Tage registrieren zu lassen. Es empfiehlt sich bei Reisen über 180 Tagen bei Abreise eine Steuerbescheinigung mit sich zu führen.
Bitte beachten:
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Reisehinweis:
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, sowie Jammu, wird derzeit abgeraten. Ausgenommen hiervon ist der Landesteil Ladakh. Durch anhaltende Spannungen in der Grenzregion kann es derzeit zu besonderen Sicherheitsanordnungen kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Indien benötigt. Ein Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden oder es kann ein e-Visum über das Internet beantragt werden. Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 – 8 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden.
Besonderheiten:
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann hingegen an allen Grenzübergangsstellen erfolgen.
Einreise über den See- und Landweg:
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Mitzuführende Dokumente:
– zwei Passbilder
– Visumantrag
– Nachweis Zweck des Aufenthalts
– Nachweis ausreichend finanzielle Mittel
– (ggfs. Nachweis Gelbfieberimpfung)
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Frankfurt am Main, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket besitzen, können sich für 24 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Indien ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie ihren Reisepass sicher. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten und es kann zur mehrtägigen Verzögerung kommen.
Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten besteht die Pflicht sich beim District Foreigners’ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) innerhalb der ersten 14 Tage registrieren zu lassen. Es empfiehlt sich bei Reisen über 180 Tagen bei Abreise eine Steuerbescheinigung mit sich zu führen.
Bitte beachten:
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Reisehinweis:
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, sowie Jammu, wird derzeit abgeraten. Ausgenommen hiervon ist der Landesteil Ladakh. Durch anhaltende Spannungen in der Grenzregion kann es derzeit zu besonderen Sicherheitsanordnungen kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Indien benötigt. Ein Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden oder es kann ein e-Visum über das Internet beantragt werden. Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 – 8 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden.
Besonderheiten:
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann hingegen an allen Grenzübergangsstellen erfolgen.
Einreise über den See- und Landweg:
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Mitzuführende Dokumente:
– zwei Passbilder
– Visumantrag
– Nachweis Zweck des Aufenthalts
– Nachweis ausreichend finanzielle Mittel
– (ggfs. Nachweis Gelbfieberimpfung)
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Frankfurt am Main, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket besitzen, können sich für 24 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Japanische Encephalitis empfohlen.
Hinweis:
Ab 1. März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan; Stand 05.02.2014) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren (Äthiopien, Kenia, Somalia und Syrien; Stand 05.02.2014) der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen.
Das indische Gesundheitsministerium führte dazu klärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen (http://mohfw.nic.in/).
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int) . Impfzeugnisse, die eine Impfung in den letzten zehn Jahren vor der Einreise bescheinigen, werden anerkannt. Bei direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber.
Westbengalen
In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt.
Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.
Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.
WETTER & KLIMA:
In Kambodscha herrscht ein feuchtheißes Monsunklima:
November bis April: Trockenzeit mit Temperaturen von bis zu 37°C im April
Mai bis Oktober: Regenzeit, wobei der meiste Regen im August und September fällt.
Beste Reisezeit:
Die angenehmste Zeit für eine Reise nach Kambodscha ist die Trockenzeit zwischen November und März, da in dieser Zeit die Durchschnittstemperaturen zwischen 20°C und 28°C liegen.
WÄHRUNG:
1 Kambodschanischer Riel (CR) = 10 Kak = 100 Sen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 4740 CR
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Kambodscha ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige:
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine offizielle Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Kambodscha benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort, vorher bei der zuständigen Visumbehörde oder im Internet als e-Visum beantragt werden.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum muss mindestens 14 Tage vorher beantragt werden. Bei persönlichen Anträgen wird das Visum am gleichen Tag ausgestellt.
Hinweis zum e-Visum:
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Botschaft oder über die folgende Internetseite: https://www.evisa.gov.kh. Über diese Webseite können Sie das e-Visum auch beantragen.
Hinweis zum Visum on arrival:
Visa on Arrival werden an den Flughäfen Phnom Penh und Siem Reap sowie in Poipet, Cham Yeam und Bavet ausgestellt. Das Konsulat rät dazu, ein Visum vorab zu beantragen.
Besonderheiten:
Das Visum für Touristen wird für maximal 30 Tage ausgestellt. Es kann einmalig bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Die Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt, man erhält eine Ein-/Ausreisekarte, die abgestempelt wird. Diese Karte muss bei der Ausreise vorgelegt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– biometrische Passfotos
– Weiter- oder Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterflugticket besitzen und über Phnom Penh im selben Flugzeug ein- und ausreisen und Dokumente für die nächste Destination mit sich haben, benötigen kein Transitvisum für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Kambodscha ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige:
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine offizielle Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Kambodscha benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort, vorher bei der zuständigen Visumbehörde oder im Internet als e-Visum beantragt werden.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum muss mindestens 14 Tage vorher beantragt werden. Bei persönlichen Anträgen wird das Visum am gleichen Tag ausgestellt.
Hinweis zum e-Visum:
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Botschaft oder über die folgende Internetseite: https://www.evisa.gov.kh. Über diese Webseite können Sie das e-Visum auch beantragen.
Hinweis zum Visum on arrival:
Visa on Arrival werden an den Flughäfen Phnom Penh und Siem Reap sowie in Poipet, Cham Yeam und Bavet ausgestellt. Das Konsulat rät dazu, ein Visum vorab zu beantragen.
Besonderheiten:
Das Visum für Touristen wird für maximal 30 Tage ausgestellt. Es kann einmalig bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Die Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt, man erhält eine Ein-/Ausreisekarte, die abgestempelt wird. Diese Karte muss bei der Ausreise vorgelegt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– biometrische Passfotos
– Weiter- oder Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterflugticket besitzen und über Phnom Penh im selben Flugzeug ein- und ausreisen und Dokumente für die nächste Destination mit sich haben, benötigen kein Transitvisum für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Für deutsche Staatsangehörige besteht für die Einreise nach Kambodscha Pass- und Visumpflicht. Die Einholung des Visums vor Reiseantritt ist bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Auch ist die Einholung eines Visums bei Einreise (“Visa on Arrival”) für ein Visum der Kategorien T (Tourismus) und E (kurzfristige Aufenthalt) gegen eine Gebühr und bei Vorlage eines Passfotos möglich. Nähere Informationen finden sich auf den Webseiten der kambodschanischen Flughäfen.
Das T-Visum wird grundsätzlich für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist, die Einreise muss innerhalb des Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.
Die Einholung eines T-Visums vor Reiseantritt ist auch als “virtuelles” Visum möglich: siehe www.evisa.gov.kh. Die Einreise mit dem virtuellen Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite des Außenministeriums. Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich.
T-Visa können einmalig für einen Monat bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden.
Das E-Visum ist geeignet, wenn ein Aufenthalt von über 30 Tagen geplant ist. Es kann vor oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden, die Beantragung eines virtuellen E-Visums ist nicht möglich.
Vor Ablauf des 30 tägigen E-Visums kann das E-Visum bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums um bis zu 12 Monate verlängert werden, nach Verlängerung ist eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich.
Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Zweck der Einreise anzugeben und zu belegen.
Hinweis:
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hinweis:
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
In der Hauptstadt Phnom Penh besteht weiterhin die Gefahr von Unruhen und Protestaktionen. In der Vergangenheit führten Kundgebungen und Demonstrationen zu vereinzelten Gewaltausbrüchen und Verkehrsbehinderungen. Reisenden und in Kambodscha ansässigen Personen wird daher dringend geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden. Meldungen aus der englischsprachigen Presse sollten verfolgt werden.
Schwierigkeiten können sich bei der Überquerung der kambodschanisch-laotischen Grenze ergeben, welche sich auf Spannungen im Zusammenhang mit Grenzverlaufsdiskussionen zwischen den beiden Ländern zurückführen lassen.
Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Der Grenzübergang Suay Chrom in der Preah Vihear Provinz ist zudem nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.
In einigen Landesteilen außerhalb der Ballungszentren, insbesondere in Grenznähe zu Thailand und Vietnam, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer festzustellen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die Gegend um das Flussufer des Tonle Sap („Riverside“) und Boeng Keng Kang 1 (BKK1).
In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville wird außerdem von einem erheblichen Anstieg von Diebstählen in Gasthäusern und Hotels berichtet.
WETTER & KLIMA:
In Laos herrscht tropisches Monsunklima:
November bis Februar: gemäßigte, vergleichsweise kühle und trockene Witterung
Februar bis Mai: trocken-heiße Jahreszeit mit Temperatur bis über 40°C
Mai bis Oktober: Monsunzeit mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit
Beste Reisezeit:
Die angenehmste Zeit für eine Reise nach Laos sind die Monate November bis März.
WÄHRUNG:
Laotischer Kip (kip)
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 9650 kip
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Laos ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Einreise nach Laos muss eine Einreisegebühr von 1 US-Dollar pro Person gezahlt werden. Bei Beantragung des Visums vor Ort werden Kosten in Höhe zwischen 30US$ – 50US$, abhängig von der Nationalität, anfallen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass vermerkt wird. Wenn dieser fehlen sollte, kann es spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Laos benötigt. Das Visum kann bei einer einmaligen Einreise vor Ort an den Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet für bis zu 30 Tage beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor der Reise ein e-Visum zu beantragen und damit für bis zu 30 Tage über den Wattay International Airport oder die Lao-Thai Friendship Bridge I einzureisen. Das e-Visum berechtigt ebenfalls zur einmaligen Einreise.
Hinweis:
Das e-Visum kann unter folgendem Link beantragt werden: https://laoevisa.gov.la/index.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt 3 Tage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten:
Geht die Reise über 30 Tage hinaus, muss ein Visum bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Mindestens eine freie Seite im Reisepass
– Biometrische Passbilder
– Hin- und Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum. Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland. Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Laos ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Hinweis:
Bei der Einreise nach Laos muss eine Einreisegebühr von 1 US-Dollar pro Person gezahlt werden.
Bitte beachten:
Bei der Einreise sollte dringendst darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass vermerkt wird. Wenn dieser fehlen sollte, kann es spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Laos benötigt, sofern die Reise nicht über 15 Tage hinaus geht. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen, muss ein Visum vorab beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Einreise über den See- und Landweg:
Das Visum muss vor der Reise beantragt werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum. Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland. Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum.
Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98.
Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet, sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von ca. USD 40,- (ca. 37 Euro) gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von einem Lichtbild beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10,- US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Hinweis:
Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.
Hinweis:
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe http://www.who.int/. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Auf der Nationalstraße 13, zwischen Kilometer 220 nahe Kasi und Kilometer 270 nahe Phu Khun (auch: Phoukhoun), kam es in den letzten Monaten mehrmals zu Angriffen mit Schusswaffengebrauch auf Fahrzeuge.
Ende März 2016 kam es auf der Nationalstraße 4 bei Kasi zu einem erneuten Angriff mit Schusswaffengebrauch auf einen Reisebus. Bei diesem Vorfall wurden mehrere Businsassen verletzt und eine Person in einem hinter dem Bus fahrenden Pickup getötet. Bereits Anfang März wurden bei einem Überfall fünf Buspassagiere verletzt.
Es wird dringend geraten, insbesondere bei Dunkelheit keine Auto- oder Busfahrten zwischen Luang Prabang und Vang Vieng zu unternehmen.
Auch in der Provinz Xaysomboun ist es seit Ende November 2015 mehrfach zu Schusswaffengebrauch und Sprengsatzexplosionen gekommen. Deshalb gilt derzeit in Teilen von Xaysomboun, Borikhamsay und Xiengkhouang zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr eine Ausgangssperre, die strikt zu beachten ist. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Xaysomboun sollte bis auf weiteres abgesehen werden.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 0 | 1 | 5 | 12 | 17 | 21 | 23 | 22 | 17 | 10 | 4 | 1 |
Min. Temperatur °C | -4 | -5 | -2 | 2 | 7 | 11 | 14 | 13 | 9 | 4 | 0 | -3 |
Sonnenstunden / Tag | 1h | 1h | 2h | 6h | 7h | 6h | 6h | 6h | 3h | 2h | 1h | 1h |
Regentage | 19 | 16 | 16 | 14 | 15 | 15 | 15 | 16 | 15 | 19 | 19 | 19 |
WETTER & KLIMA:
Das Klima Lettlands ist gemäßigt-kühl mit kalten Winter und angenehm warmen Sommern. Das ganze Jahr über ist das Wetter sehr feucht, doch gerade in den Herbst- und Wintermonaten sind die Niederschläge am höchsten.
Beste Reisezeit:
Die beste Reisezeit für Lettland ist der Sommer, wenn die Tage lang und das Wetter in der Regel beständig schön mild ist.
WÄHRUNG:
Euro (EUR)
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Lettland ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Lettland benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für das Land Lettland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Lettland empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 0 | 0 | 3 | 9 | 15 | 18 | 20 | 20 | 16 | 12 | 6 | 2 |
Min. Temperatur °C | -5 | -5 | -2 | 2 | 7 | 11 | 14 | 14 | 10 | 6 | 2 | -3 |
Sonnenstunden / Tag | 1h | 2h | 4h | 6h | 9h | 10h | 9h | 8h | 6h | 3h | 1h | 1h |
Regentage | 12 | 10 | 10 | 8 | 9 | 10 | 9 | 8 | 6 | 3 | 1 | 1 |
WETTER & KLIMA:
Das Klima in Litauen ist gemäßigt-kontinental mit warmen Sommern und kalten Wintern. Niederschlag fällt das ganze Jahr über gleichmäßig.
Beste Reisezeit:
Die beste Reisezeit für Lettland ist der Sommer, wenn die Tage lang und das Wetter in der Regel beständig schön mild ist.
WÄHRUNG:
Euro (EUR)
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Litauen ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit für Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Litauen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für das Land Litauen sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Litauen empfohlen:
– Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– FSME, bei Reisen zwischen April und Oktober
– Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten (über 4 Wochen) oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– FSME, Impfung möglich
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 33 | 33 | 34 | 33 | 33 | 33 | 33 | 33 | 33 | 32 | 32 | 32 |
Min. Temperatur °C | 23 | 24 | 24 | 24 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 |
Sonnenstunden / Tag | 2h | 2h | 2h | 2h | 2h | 3h | 2h | 2h | 2h | 2h | 1h | 1h |
Regentage | 19 | 17 | 20 | 23 | 20 | 18 | 17 | 19 | 20 | 25 | 27 | 24 |
WETTER & KLIMA:
In Malaysia herrscht fast überall immerfeuchtes, tropisches Regenwaldklima mit ganzjährig häufigen Niederschlägen. Die einzige Klimaausnahme findet man ganz im Norden der malaiischen Halbinsel an der Grenze zu Thailand (u.a. auf der Insel Langkawi) und im Nordwesten von Borneo (nördlich von Kota Kinabalu): hier ist tropisches Monsunklima mit einer kurzen Trockenzeit bestimmend.
Die Regen- und Trockenzeiten in Malaysia werden vom Monsun verursacht, der jedoch je nach Landesteil unterschiedlich stark wirksam ist. In der Regenzeit fallen zum Teil enorm hohe Niederschläge, es kann zu Überflutungen kommen. Meistens sind die Regenfälle kurz und kräftig, selten dauern sie den ganzen Tag an.
Die Temperaturen sind in Malaysia im gesamten Jahr hoch. Je nach Höhenlage liegen die Tageshöchstwerte zwischen 22-32 Grad und schwanken ganzjährig nur um wenige Grad. Auch zwischen Tag und Nacht sind kaum Unterschiede wahrnehmbar. Die Luftfeuchtigkeit in Malaysia ist konstant sehr hoch und varriert zwischen 98 % am Morgen und rund 70 % am Nachmittag.
WÄHRUNG:
1 Malaysischer Ringgit (MYR) = 100 Sen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = 4,67 MYR
(Stand: Oktober 2019)
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Malaysia ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Die Reisedokumente müssen darüber hinaus zwei freie unbeschädigte Seiten enthalten.
Hinweis: Bei der Einreise werden Abdrücke beider Zeigefinger genommen. Ausgenommen sind: Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger), hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Reisehinweis: Von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten. Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen und Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Malaysia benötigt, sofern der Aufenthalt nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Das Rück- oder Weiterreiseticket und die Bestätigung der gebuchten Unterkunft muss vorhanden sein.
Hinweis: Zur Einreise in die Bundesstaaten Sabah und Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Reisende sollten darauf achten, dass ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Frankfurt, Hamburg oder Böblingen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen & Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Außer Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur ankommen und wieder abfliegen und über ein bestätigtes Rück – bzw. Weiterreiseticket verfügen.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Für Malaysia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten:
Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen über 1 Jahr.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Malaysia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera
– Vogelgrippe, bei Exposition in Endemiegebieten
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
– Haze
– HFMK
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber
WETTER & KLIMA:
Als eines vulkanischen Ursprungs, hat Mauritius eine zentrale Hochebene, die etwa 400 Meter über dem Meeresspiegel liegt. Mauritius hat ein warmes und mildes Klima. Es ist eine tropische Insel und es ist sehr grün. In der Regel im Winter (Mai bis Oktober), die höchsten Temperaturen schwanken zwischen 20 ° C und 26 ° C in den Küstenregionen. Im Sommer (November bis April), eine höhere Temperatur, die 26 ° C bis 32 ° C. Die Wassertemperatur im Indischen Ozean kann bis zu 28 ° C liegen. Normalerweise weht der Wind sanft stetig aus östlichen Richtungen. Bedeutet: Die Sonne scheint immer und keine Wolke in Sicht für die meisten Tage auf Mauritius.
WÄHRUNG:
Mauritius-Rupie (MUR) = 100 Cent
1 EUR = ca. 39,21 MUR
(Stand Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Mauritius ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Alle Reisedokumente müssen über das Reiseende hinaus gültig sein.
Hinweise für Minderjährige: Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Hinweis: Für Flugreisen zwischen Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues muss ein gültiger Reisepass mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
VISABESTIMMUNGEN
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Mauritius benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Hinweis: Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, muss ein Visum bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
– über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Nachweis der Unterkunft/Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (mind. 100 US-Dollar pro Person pro Tag) bar oder in Form eines Kontoauszugs, Kreditkarten werden nicht als Nachweis anerkannt
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Düsseldorf, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
TRANSITVISABESTIMMUNGEN
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Außer Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise vorlegen können und den Transitraum nicht verlassen.
Dies gilt jedoch nicht für Angehörige von Afghanistan, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Südsudan, Sudan und Jemen.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Mauritius sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Mauritius empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus
– Meningokokken (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern:Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass Mauritius seit 1999 als malariafrei gilt, dennoch besteht ein geringes Risiko an Malaria zu erkranken. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Meningokokken-Krankheit, Impfung möglich
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 30 | 29 | 28 | 27 | 25 | 36 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
Min. Temperatur °C | 22 | 22 | 21 | 19 | 16 | 14 | 14 | 15 | 17 | 18 | 20 | 21 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 8h | 8h | 9h | 8h | 9h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
Regentage | 8 | 8 | 8 | 5 | 3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 6 | 8 | 7 |
WETTER & KLIMA:
In Mosambik herrscht ein Savannenklima, das Land gehört fast vollständig zu einem wechselfeuchten Tropengebiet. Die Regenzeit von November bis April ist heiß und feucht und kann somit als tropisch bezeichnet werden.
Beste Reisezeit:
Die beste Reizeit ist von Mitte April bis September, die Temperaturen sind angenehm und liegen durchschnittlich bei 28 Grad.
WÄHRUNG:
Die Landeswährung ist der Mosambik New Metical (MZN).
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 70,05 MZN
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Mosambik ist es möglich mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass einzureisen. Es ist nicht möglich mit einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Es wird empfohlen, Minderjährigen ab sechs Jahren einen Reisepass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
Wichtiger Hinweis: Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Mosambik benötigt. Das Visum muss vor Beginn der Reise bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden. Bei guter Begründung, warum das Visum nicht schon vor Beginn der Reise beantragt worden ist, kann auch in Einzelfällen ein Visum am Flughafen von Maputo erteilt werden. Es wird jedoch empfohlen, das Visum vorab zu beantragen.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte beachten sie, dass ein Visum frühestens 4 Wochen vor Antritt der Reise ausgestellt werden kann.
Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Besonderheit:
Das zu beantragende Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Sie können das Visum nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängern bzw. neu beantragen.
Hinweis:
Wenn Ausflüge, beispielsweise zum angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park geplant sind, muss vorab ein Visum zur Mehrfacheinreise beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Einladungsschreiben bzw. Hotelreservierung
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Stuttgart oder Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Bürger aller Länder können bei Ankunft an allen Grenzposten ein Visum erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie zu Freizeitzwecken reisen (Rückflugticket, Unterkunftsbestätigung oder Einladungsschreiben). Dieses Visum ist 30 Tage gültig.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Mosambik sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen ab 1 Jahr.
Hinweis: Transitreisende über Addia Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach dem Impfzertifikat gefragt werden.
Bitte beachten: Alle Reisenden wird ein aktueller Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Mosambik empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Polio
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Cholera
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere: Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Chikungunya
-Fieber
Für Kinder: Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue
-Fieber
Gesundheitsfragebogen: Aufgrund des anhaltenden Ausbruchs des Ebola Virus in den Nachbarländern, wird bei Ankunft am Flughafen jedem Passagier ein Gesundheitsfragebogen vorgelegt. Ebenfalls wird nach der Adresse Ihres Aufenthaltsortes und einer Telefonnummer gefragt
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr: Afrika: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 32 | 35 | 36 | 37 | 33 | 30 | 30 | 30 | 30 | 33 | 33 | 33 |
Min. Temperatur °C | 18 | 19 | 22 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 22 | 19 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 6h | 5h | 3h | 2h | 5h | 7h | 10h | 9h |
Regentage | 0 | 0 | 1 | 2 | 14 | 25 | 26 | 26 | 20 | 11 | 4 | 1 |
Luftfeuchtigkeit | 60% | 44% | 42% | 48% | 67% | 84% | 87% | 88% | 86% | 83% | 74% | 69% |
WETTER & KLIMA:
In Myanmar herrscht tropisches, im Norden subtropisches Klima:
November bis Februar: Eine trocken, kühle Jahreszeit mit Durchschnittstemperaturen um 21°C.
März bis Mai: In dieser Zeit wird es deutlich heißer, die Temperaturen steigen auf bis zu 32°C an der Küste, im Landesinneren bis zu 40°C.
Mai bis Oktober: Regenzeit mit beständig hoher Luftfeuchtigkeit bei allerdings gemäßigten Temperaturen.
Abweichend von den anderen Landesteilen weist Mandalay in Zentral-Myanmar extreme Temperaturschwankungen auf, während im Sommer die Temperaturen auf bis zu 40°C ansteigen, sinken diese in den kälteren Monaten die Temperaturen auf unter 10°C. Im Bergland von Myanmar wird es oft noch kälter.
Beste Reisezeit:
Die angenehmste Reisezeit für Myanmar beginnt nach dem Ende der Regenzeit Mitte Oktober und dauert bis Mitte Februar.
WÄHRUNG:
1 Myanmarischer Kyat (K) = 100 Pyas
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 1600 K
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Myanmar ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verloren/ gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren/ gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Aufhebung der Meldung her ist.
Wichtiger Hinweis:
Von Reisen in nördliche Teile des Kachin State und des Shan State, die Städte Lashio und Hsipaw sowie die Verbindung von Pyin Oo Lwin über Naung Cho nach Hsipaw wird derzeit abgeraten. Dies gilt auch für die Grenzregionen der Staaten Chin, Shan, Mon, Kayin, Karen, Kayah und der Sagaing Region. Auch vor Aufenthalten im nördlichen Rakhine State wird gewarnt, ausgenommen der Stadt Sittwe.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Myanmar benötigt. Das Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde oder als e-Visum (http://evisa.moip.gov.mm/index.aspx) im Internet beantragt werden. Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 5 Konsulararbeitstage.
Hinweis:
Ein Touristenvisum erlaubt in der Regel nur eine einmalige Ein- und Ausreise und die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 28 Tage.
Bitte beachten:
Ab dem 01. Oktober 2019 bis zum bis zum 30. September 2020kann das Visum auch bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Yangon, Mandalay und Nay Pyi Taw beantragt werden. Das “Visum on arrival” erlaubt eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Grenzübertritte/Einreise auf dem Landweg:
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete Myanmars, aber auch für andere Teile des Landes. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern deshalb besondere Reisegenehmigungen. Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen. Deshalb sollte bei der Reiseplanung unbedingt überprüft werden, ob für Ausflüge in bestimmte Gebiete eine Genehmigung erforderlich ist.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, über die mit einem gültigen Visum eingereist werden kann. Diese können jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden:
– Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
– Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
– Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
– Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)
– Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.
Deutsche und internationale Führerscheine werden nicht anerkannt.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Wiesbaden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die jedoch mit dem selben Flugzeug weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorlegen können, benötigen kein Transitvisum.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Myanmar ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verloren/ gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren/ gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Aufhebung der Meldung her ist.
Wichtiger Hinweis:
Von Reisen in nördliche Teile des Kachin State und des Shan State, die Städte Lashio und Hsipaw sowie die Verbindung von Pyin Oo Lwin über Naung Cho nach Hsipaw wird derzeit abgeraten. Dies gilt auch für die Grenzregionen der Staaten Chin, Shan, Mon, Kayin, Karen, Kayah und der Sagaing Region. Auch vor Aufenthalten im nördlichen Rakhine State wird gewarnt, ausgenommen der Stadt Sittwe.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Myanmar benötigt. Das Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde oder als e-Visum (http://evisa.moip.gov.mm/index.aspx) im Internet beantragt werden. Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 5 Konsulararbeitstage.
Hinweis:
Ein Touristenvisum erlaubt in der Regel nur eine einmalige Ein- und Ausreise und die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 28 Tage.
Bitte beachten:
Ab dem 01. Oktober 2019 bis zum bis zum 30. September 2020kann das Visum auch bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Yangon, Mandalay und Nay Pyi Taw beantragt werden. Das “Visum on arrival” erlaubt eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Grenzübertritte/Einreise auf dem Landweg:
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete Myanmars, aber auch für andere Teile des Landes. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern deshalb besondere Reisegenehmigungen. Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen. Deshalb sollte bei der Reiseplanung unbedingt überprüft werden, ob für Ausflüge in bestimmte Gebiete eine Genehmigung erforderlich ist.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, über die mit einem gültigen Visum eingereist werden kann. Diese können jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden:
– Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
– Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
– Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
– Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)
– Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.
Deutsche und internationale Führerscheine werden nicht anerkannt.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Wiesbaden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die jedoch mit dem selben Flugzeug weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorlegen können, benötigen kein Transitvisum.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Myanmar ein Visum. Zuständig für die Visumerteilung ist die Botschaft der Republik der Union Myanmar in Berlin.
Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reisende sollten dieses bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.
Es besteht für Touristen auch die Möglichkeit, elektronisch ein Visum (eVisum) zu beantragen. Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.
Bitte beachten:
Ab dem 01. Oktober 2019 bis zum bis zum 30. September 2020 kann das Visum auch bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Yangon, Mandalay und Nay Pyi Taw beantragt werden. Das “Visum on arrival” erlaubt eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, eine Verlängerung ist nicht möglich.
IMPFUNGEN:
Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza/ Grippe. Aktuell wird von einem Ausbruch der Schweinegrippe H1N1 berichtet, gegen die die Grippeimpfung ebenfalls schützt.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Poliomvelitis (Kinderlähmung), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hinweis:
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Keine
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 29 | 27 | 25 | 22 | 20 | 20 | 23 | 25 | 29 | 29 | 30 |
Min. Temperatur °C | 17 | 16 | 15 | 13 | 9 | 7 | 6 | 9 | 11 | 15 | 15 | 17 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 8h | 8h | 10h | 10h | 10h | 10h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h |
Regentage | 8 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 | 6 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 34 | 32 | 31 | 31 | 28 | 26 | 26 | 29 | 33 | 35 | 35 | 35 |
Min. Temperatur °C | 19 | 18 | 17 | 15 | 9 | 6 | 6 | 8 | 13 | 16 | 18 | 18 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 8h | 9h | 10h | 10h | 10h | 11h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h |
Regentage | 8 | 9 | 7 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 4 |
WETTER & KLIMA:
In Namibia herrscht sehr trockenes Wüstenklima, die Regenzeit ist von Januar bis März.
Entlang der Küste sind die Temperaturen, bedingt durch den Benguela-Strom, meist sehr angenehm.
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Namibia entgegengesetzt zu denen in Europa.
Sommer: Teils heiß, die Tagestemperaturen steigen auf bis etwa 32°C.
Winter: Mildes Klima mit Durchschnittstemperaturen um 20°C.
Beste Reisezeit:
Die angenehmste Reisezeit für Namibia ist zwischen April und Oktober. Ein Aufenthalt in den Küstengebieten ist aber auch im namibischen Sommer zwischen November und März empfehlenswert.
WÄHRUNG:
1 Namibia Dollar (N$) = 100 Cents
Der Südafrikanische Rand (R) ist gleichberechtigtes Zahlungsmittel neben dem Namibia Dollar, d.h. beide Währungen können zur Zahlung in Namibia verwendet werden.
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 16,29 N$
(Stand: September 2019)
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Einreisebestimmungen
Nach Namibia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Besonderheit: Für die Einreise benötigt man 2 freie Stempelseiten im Reisepass. Des Weiteren muss sich dieser in einem angemessen Zustand befinden, sodass er gut lesbar ist.
Hinweise für Minderjährige: Bei der Einreise wird die Sorgerechtslage Minderjähriger in der Regel überprüft. Eine internationale Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit beglaubigter englischer Übersetzung) ist vorzulegen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten (“Affidavit”), inklusive Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten. Zusätzlich wird ein Bestätigungsschreiben, inklusive Anschrift und Passkopie (oder Aufenthaltsgenehmigung) der Person, zu der der/die Minderjährige reisen soll, benötigt. Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen benötigen ein “Affidavit” (beglaubigte Genehmigung) des anderen Elternteils oder entsprechende Nachweise (mit englischer Übersetzung) über das alleinige Sorgerecht. Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Namibia benötigt, sofern der Aufenthalt nicht über 90 Tage hinaus geht. Besonderheit: Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Einreisestempels, auch den korrekten Zeitraum widerspiegelt. Dies gilt auch für einen Transitaufenthalt. Eine zu kurze,- sowie zu lange Aufenthaltsgenehmigung kann zu erheblichen Strafen führen. Wenn aufgrund von Krankheit, der Reisezeitraum verlängert werden muss, melden Sie sich unverzüglich beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Pfungstadt oder Hannover-Laatzen. Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit des Einreisestempels in ihrem Reisepass, bevor sie die Passkontrolle verlassen. Eine fehlerhaft eingetragene Aufenthaltsgenehmigung kann Festnahmen oder Strafzahlungen zur Folge haben.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE:
Einreisebestimmungen
Nach Namibia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Besonderheit: Für die Einreise benötigt man 2 freie Stempelseiten im Reisepass. Des Weiteren muss sich dieser in einem angemessen Zustand befinden, sodass er gut lesbar ist.
Hinweise für Minderjährige: Bei der Einreise wird die Sorgerechtslage Minderjähriger in der Regel überprüft. Eine internationale Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit beglaubigter englischer Übersetzung) ist vorzulegen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten (“Affidavit”), inklusive Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten. Zusätzlich wird ein Bestätigungsschreiben, inklusive Anschrift und Passkopie (oder Aufenthaltsgenehmigung) der Person, zu der der/die Minderjährige reisen soll, benötigt. Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen benötigen ein “Affidavit” (beglaubigte Genehmigung) des anderen Elternteils oder entsprechende Nachweise (mit englischer Übersetzung) über das alleinige Sorgerecht. Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Namibia benötigt, sofern der Aufenthalt nicht über 90 Tage hinaus geht. Besonderheit: Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Einreisestempels, auch den korrekten Zeitraum widerspiegelt. Dies gilt auch für einen Transitaufenthalt. Eine zu kurze,- sowie zu lange Aufenthaltsgenehmigung kann zu erheblichen Strafen führen. Wenn aufgrund von Krankheit, der Reisezeitraum verlängert werden muss, melden Sie sich unverzüglich beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Pfungstadt oder Hannover-Laatzen. Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit des Einreisestempels in ihrem Reisepass, bevor sie die Passkontrolle verlassen. Eine fehlerhaft eingetragene Aufenthaltsgenehmigung kann Festnahmen oder Strafzahlungen zur Folge haben.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für das Land Namibia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten:
Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Namibia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen
Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und
gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit
Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Hepatitis E
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 18 | 19 | 25 | 28 | 30 | 29 | 29 | 28 | 28 | 27 | 23 | 19 |
Min. Temperatur °C | 2 | 4 | 7 | 12 | 16 | 19 | 21 | 20 | 19 | 13 | 7 | 4 |
Sonnenstunden / Tag | 6h | 6h | 7h | 10h | 6 | 5h | 2h | 2h | 3h | 5h | 6h | 5h |
Regentage | 1 | 5 | 2 | 6 | 10 | 15 | 21 | 20 | 12 | 4 | 1 | 0 |
WETTER & KLIMA:
In Nepal herrscht ein Monsunklima, im Norden wird dieses durch die Höhenlage jedoch gemildert.
Frühling: von Mitte Februar bis Mitte Mai
Sommer: von Mitte Juni bis Mitte September wird geprägt durch den Südostmonsun mit Temperaturen von zu 32°C, oft fällt tagelang Regen. Im Himalaja liegt die Schneegrenze bei 5.000 bis 5.800m. Aufgrund des Schneefalls sind die Sommermonate für Trekkingtouren ungeeignet.
Herbst: Oktober und November, oft mit klarem Himmel
Winter: Wintertemperaturen sind gemäßigt (0° bis -20°C)
Beste Reisezeit:
Bei Reisen in das Kathmandu- oder Pokhara-Tal sind die Monate Oktober bis März sehr beliebt. Für Trekking-Touren in den Bergen ist die beste Reisezeit im Oktober und November sowie zwischen Februar und April.
WÄHRUNG:
1 Nepalesische Rupie (NR) = 100 Paisa
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 121 NR
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Nepal ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Nepal benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort am Flughafen Kathmandu oder an der Grenzstelle nach Nepal vor der Reise bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden. Touristenvisa werden für bis zu 15, 30 oder 90 Tage ausgestellt und können vor Ort um bis zu 150 Tage verlängert werden. Dabei sollte die angegebene Aufenthaltsdauer auf keinen Fall überschritten werden.
Visastellen:
Zur Beantragung des Visums wenden Sie sich an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Bei der Beantragung vor Ort kann es zu langen Wartezeiten kommen.
Einreise über den Seeweg:
Die Einreise ist über den Seeweg nicht möglich.
Einreise über den Landweg:
An den Grenzposten werden auch Visa ausgestellt, allerdings wird empfohlen diese vorher zu beantragen, da diese nicht mit Sicherheit ausgestellt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Passfoto
– Visumantrag
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, München, Köln oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einnreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Nepal ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Nepal benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort am Flughafen Kathmandu oder an der Grenzstelle nach Nepal vor der Reise bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden. Touristenvisa werden für bis zu 15, 30 oder 90 Tage ausgestellt und können vor Ort um bis zu 150 Tage verlängert werden. Dabei sollte die angegebene Aufenthaltsdauer auf keinen Fall überschritten werden.
Visastellen:
Zur Beantragung des Visums wenden Sie sich an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Bei der Beantragung vor Ort kann es zu langen Wartezeiten kommen.
Einreise über den Seeweg:
Die Einreise ist über den Seeweg nicht möglich.
Einreise über den Landweg:
An den Grenzposten werden auch Visa ausgestellt, allerdings wird empfohlen diese vorher zu beantragen, da diese nicht mit Sicherheit ausgestellt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Passfoto
– Visumantrag
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, München, Köln oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Für die Einreise benötigt man ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Kosten belaufen sich derzeit auf ca. 50,- USD (ca. 46 Euro) pro Person; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Kinder unter zehn Jahren bezahlen keine Visagebühr.
Hinweis:
Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Auf Grund der langen Wartezeiten bei der Visumerteilung am Flughafen empfiehlt das Auswärtige Amt die vorherige Einholung eines Visums. Neu ist die Möglichkeit, ein Visum zur Einreise über den Tribhuvan-Flughafen vorab online unter http://www.online.nepalimmigration.gov.np zu beantragen. Zur Zuverlässigkeit des Verfahrens liegen allerdings keine Erfahrungswerte vor.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät die Deutsche Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen.
Touristenvisa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der nächsten indischen Botschaft bzw. dem nächsten indischen Konsulat oder dem indischen Innenministerium unter http://boi.gov.in/ informieren.
Reisende, die Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, informieren sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hinweis:
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Eine in Nepal aktive terroristische Vereinigung hat mit Anschlägen auf Unternehmen, Schulen und auch die von Touristen gern besuchte Chandragiri-Seilbahn in Thankot gedroht. Reisenden wird geraten, auf die Nutzung der Seilbahn vorerst zu verzichten und im Kathmandu-Tal besonders vorsichtig zu sein.
In jüngster Vergangenheit kam es im Terai mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, die mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte forderten. Zwar verliefen die ersten beiden Phasen der Kommunalwahlen am 14. Mai und 28. Juni 2017 verhältnismäßig friedlich, dennoch kann sich die dortige Sicherheitslage vor allem in der Provinz 2 im Hinblick auf die dort für den 18. September 2017 geplanten Kommunalwahlen erneut verschlechtern.
Großflächig angelegte Generalstreiks und auch gewalttätige Protestaktionen sind nicht auszuschließen. Bei Reisen in die östlichen und westlichen Distrikte des Terai wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Reisenden wird am Wahltag und auch den Tagen davor und danach zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten und empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 25 | 27 | 29 | 34 | 39 | 40 | 38 | 36 | 35 | 35 | 30 | 27 |
Min. Temperatur °C | 17 | 17 | 20 | 24 | 29 | 30 | 29 | 28 | 26 | 24 | 20 | 18 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9 |
Regentage | 6 | 3 | 4 | 2 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 3 |
WETTER & KLIMA:
Das Klima im Oman ist ganzjährig sehr warm, man spricht von einem sogenannten randtropischen Klima. Der Norden um Maskat wird durch ein subtropisches Klima mit einem heißen Sommer mit durchschnittlich 35 Grad und mehr bestimmt, die Winter sind mit durchschnittlich 25 Grad angenehm. Obwohl nur wenig Regen fällt, ist die Luftfeuchtigkeit relativ hoch.
Ein völlig anderes Klima herrscht im Süden: Dieser Teil wird vom Monsun beherrscht.Ab Mitte Juni kommt eszu einem eigenartigen Wetter-Phänomen: der Süden wird in eine Art Sprühnebel, ein Mix aus feinstem Regen und tief hängenden Nebelschwaden heimgesucht, der die Natur in sattes Grün taucht.
Beste Reisezeit:
Die Wintermonate November bis März sowie die Übergangsmonate Oktober und April sind gut für Rundreisen in den Oman geeignet.
WÄHRUNG:
1 omanischer Rial (OMR) = 1.000 Baisa
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 0,42 OMR
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
In den Oman ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. des fehlenden Elternteils in englischer Sprache mit sich führen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
VISABESTIMMUNGEN
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt im Oman benötigt. Das Visum sollte als e-Visum (https://evisa.rop.gov.om/home ) über das Internet beantragt werden. Unter Umständen werden auch Visa vor Ort (“Visa on Arrival”) ausgehändigt, es wird jedoch empfohlen, das Visum bereits vor der Reise online zu beantragen. E-Visa können für bis zu 10 oder bis zu 30 Tage beantragt werden, wobei das 30-tägige Visum bei Bedarf um weitere 30 Tage verlängert werden kann.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 6 Konsulararbeitstage.
Besonderheiten: Das Visum ist für 30 Tage nachdem es ausgestellt wurde gültig und berechtigt ab der Einreise zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Es kann ein Visum mit mehrfacher Einreise für eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden. Die einzelne Reise darf dann einen Aufenthalt von maximal vier Wochen nicht überschreiten. Die Reisedokumente müssen in diesem Fall noch mindestens ein Jahr gültig sein.
Einreise aus Katar: Bei der direkten Einreise aus Doha/Katar nach Maskat besteht die Möglichkeit, vorab ein Sondervisum zu beantragen, das auch für den Oman gültig ist. Dieses Visum muss mindestens einen Monat gültig sein.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten:
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wird ein gültiges Visum benötigt. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann vorab bei einer der Vertretungen des Omans sowie als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein neues Visum erforderlich wird, wenn eine Wiedereinreise nach Oman geplant ist.
Einreise aus Jemen: Wenn eine Reise nach Jemen und eine Wiedereinreise in den Oman geplant ist, ist zu beachten, dass das vorher für den Oman erteilte Visum nicht zur Wiedereinreise berechtigt. Es muss ein neues Visum beantragt werden, das allerdings nicht an den Grenzübergängen ausgestellt wird.
Hinweis: Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landgangs für Aufenthalte von maximal 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Mitzuführende Dokumente:
– Rück- oder Weiterreiseticket
– ausreichende finanzielle Mittel
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
TRANSITVISABESTIMMUNGEN
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für den Oman sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Oman empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 30 | 30 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 33 | 34 | 33 | 30 |
Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 10 | 7 | 6 | 9 | 14 | 18 | 19 | 19 |
Sonnenstunden / Tag | 7h | 7h | 8h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h | 7h |
Regentage | 16 | 14 | 9 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 11 | 16 |
WETTER & KLIMA:
In Sambia herrscht ein wechselfeuchtes tropisches Klima, welches durch die Höhenlage jedoch relativ mild ist. Allgemein wird zwischen drei Jahreszeiten unterschieden: die kühle Trockenzeit von Mai bis August mit Tagestemperaturen um die 23 Grad mit Sonne und nachts um die 6 Grad; die heiße Trockenzeit von September bis November mit Tagestemperaturen zwischen 24-32 Grad und der Regenzeit, die von Oktober/November-April andauert. Während diesen Monaten ist es schwül und heiß, die Temperaturen liegen zwischen 27-38 Grad und es regnet oft und heftig.
Beste Reisezeit:
Grundsätzlich gelten die trockenen Monate zwischen Mai-September als die besten Reisemonate, aber gerade für den Besuch der imposanten Victoria Falls eignen sich die Monate Dezember-April, wenn der Wasserstand am höchsten ist.
WÄHRUNG:
1 Sambischer Kwacha (ZMW) = 100 Ngwee
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 16,12 ZMW
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Sambia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis: Bei der Einreise wird häufig das Rück- oder Weiterflugticket verlangt. Zudem sollte nach Erhalt geprüft werden, ob das Visum korrekt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Sambia benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort oder vorher bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheit: Das Visum berechtigt im Regelfall zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und zählt ab Ankunft. Nach Ausstellung des Visum muss die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, gewöhnlich 3 Monate, erfolgen. Ein Aufenthalt kann bei touristischen Zwecken bis auf 90 Tage erweitert werden. Bitte achten Sie immer auf das die Einreise korrekt in Ihrem Reisepass dokumentiert wurde und per Gesetz muss die Aufenthaltserlaubnis ständig mitgeführt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften teilweise bereits vor Abflug ein Visum nachgewiesen bekommen wollen und es somit zu Schwierigkeiten beim e-Visa Verfahren und bei der Beantragung des Visums vor Ort kommen kann. Es wird empfohlen, dass Visum vorab bei einer zuständigen Auslandsvertretung zu beantragen.
Wenn Sie ein Visum vor Ort beantragen möchten, müssen sie folgende Dokumente mitführen:
– es muss mindestens eine freie Seite im Reisepass vorhanden sein
– 2 Passbilder müssen vorhanden sein
– 2 Visumanträge müssen ausgefüllt und unterschrieben sein
– eine Kopie ihres Aufenthaltstitels als Nachweis
– das Konsulat kann weitere Unterlagen anfordern
24 Stunden Visa: Ein Tagesvisum (,,Day Tripper Visa”) wird für Ausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt und ist 24 Stunden gültig. Das Visum kostet 20 US-Dollar.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bad Camberg, München oder Neustadt am Rübenberge.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Visumpflichtige Personen benötigen grundsätzlich ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende mit einem gültigen Ticket und allen erforderlichen Dokumenten zur Weiterreise können sich im Transitbereich des Flughafens 24 Stunden visumfrei aufhalten. Der Transitbereich darf nicht verlassen werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Sambia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Reisende, die sich weniger als 4 Wochen im Land aufhalten, sollten einen vollständigen Poliomyelitis-Impfschutz (mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre) vorweisen können. Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Sambia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Cholera, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
WETTER & KLIMA:
In Singapur herrscht ganzjährig tropisches Klima. Da Singapur direkt am Meer liegt, sind die Temperaturen jedoch meist erträglich. Die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen bei etwa 32°C, nachts gehen diese auf etwa 24°C zurück. Die Luftfeuchtigkeit liegt im jährlichen Durchschnitt bei rund 84%.
Das ganze Jahr über ist mit kurzen, heftigen Regenschauern zu rechnen. Der meiste Regen fällt während des Nordost-Monsuns in den Monaten November bis Januar.
Beste Reisezeit:
Sehr beliebt sind Reisen nach Singapur im Frühjahr.
WÄHRUNG:
1 Singapur-Dollar (S$/SGD) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 1,52 S$/SGD
(Stand: Oktober 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Singapur ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten: Es müssen noch genügend Seiten in den Reisedokumenten verfügbar sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Singapur benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitung dauert mindestens 6 Konsulatarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen.
Besonderheit: Bei der Einreise wird eine Aufenthaltsgenehmigung über 90 Tage ausgestellt. Es werden bei jedem Reisenden an der Grenze bei Ein- und/oder Ausreise die Fingerabdrücke digital eingescannt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der singapurischen Einreisebehörde unter http://www.ica.gov.sg.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Hamburg, München oder Waiblingen. Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen. Wenn ein Transitvisum erforderlich ist, wird es bei der Ankunft ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 96 Stunden. Dieses ermöglicht den Reisenden, den Flughafen zu verlassen.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Singapur sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheit:
Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Singapur empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 31 | 31 | 31 | 30 | 29 | 31 | 29 | 29 | 29 | 29 | 29 |
Min. Temperatur °C | 22 | 22 | 23 | 24 | 26 | 25 | 24 | 25 | 25 | 24 | 23 | 22 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 8h | 7h | 6h | 5h | 6h | 6h | 5h | 7h | 6h | 8h |
Regentage | 7 | 6 | 8 | 14 | 19 | 18 | 12 | 11 | 13 | 19 | 16 | 10 |
Luftfeuchtigkeit | 73% | 74% | 76% | 78% | 80% | 83% | 83% | 81% | 81% | 78% | 78% | 78% |
WETTER & KLIMA:
Sri Lanka ist durch ein tropisch feuchtheißes Monsunklima, das durch den Einfluss des Indischen Ozeans etwas gemildert wird, gekennzeichnet.
Im Norden: Auf der Halbinsel Jaffna herrscht ein trocken-heißes Klima, hier regnet es am häufigsten zwischen November und Februar.
Im Süden und Westen: Feuchtwarmes Klima in den Küstengebieten und im Flachland, in Colombo und im Südwesten regnet es insbesondere zwischen Mai und August.
Zentrales Bergland: Hier ist das Klima teils trocken, teils feucht, aber kühler als im Flachland. Im Bergland mit Höhen bis 2.500m regnet es meist in zwischen Juli und Dezember.
Beste Reisezeit:
Für Reisen in den Norden empfehlen wir die Monate April bis September zu wählen. Bei Reisen an die Südwestküste ist der Zeitraum zwischen Oktober und April besonders beliebt.
WÄHRUNG:
1 Sri-lankische Rupie (LKR) = 100 Sri Lanka Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 179 LKR
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Sri Lanka ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass einzureisen und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es, mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Minderjährige :
Es wird empfohlen einen Erwachsenenreisepass mitzuführen, da ein Kinderreisepass nur bedingt anerkannt wird.
Reisehinweis:
Am 21.04.2019 kam es zu mehreren Explosionen auf Sri Lanka. Weitreichende Sicherheitssperren bleiben bestehen, auch Ausgangssperren sind weiterhin möglich. Reisende sollten sich aufgrund verstärkter Kontrollen spätestens 4 Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden und sich stets über die aktuelle Lage informiert halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Für den Aufenthalt in Sri Lanka wird ein Visum benötigt. Es gibt die Möglichkeit das Visum online (bis zu 30 Tage) unter www.eta.gov.lk/slvisa, zuvor bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (bis zu 30 oder bis zu 90 Tage), bei einem Reisebüro oder bei der Einreise vor Ort zu beantragen (je bis zu 30 Tage). Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung vor Ort zu zusätzlichen Kosten und zu langen Wartezeiten kommen kann.
Kostenloses e-Visum:
Reisende, die im Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.01.2020 nach Sri Lanka reisen, können unter www.eta.gov.lk/slvisa ihr Visum kostenfrei beantragen. Von dieser Möglichkeit kann nur im Rahmen der Online-Beantragung Gebrauch gemacht werden.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein e-Visum beträgt etwa 3 Arbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. Bei der sri-lankischen Botschaft kann das Visum per Post mindestens fünf Wochen oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten:
Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden – Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Kopie Hin- und Rückflugticket oder Schiffsreservierung
– Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis Zweck der Reise
– Nachweis Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bodenheim, Bremen, Frankfurt a.M., Hamburg, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Sri Lanka ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass einzureisen und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es, mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Minderjährige :
Es wird empfohlen einen Erwachsenenreisepass mitzuführen, da ein Kinderreisepass nur bedingt anerkannt wird.
Reisehinweis:
Am 21.04.2019 kam es zu mehreren Explosionen auf Sri Lanka. Weitreichende Sicherheitssperren bleiben bestehen, auch Ausgangssperren sind weiterhin möglich. Reisende sollten sich aufgrund verstärkter Kontrollen spätestens 4 Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden und sich stets über die aktuelle Lage informiert halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Für den Aufenthalt in Sri Lanka wird ein Visum benötigt. Es gibt die Möglichkeit das Visum online (bis zu 30 Tage) unter www.eta.gov.lk/slvisa, zuvor bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (bis zu 30 oder bis zu 90 Tage), bei einem Reisebüro oder bei der Einreise vor Ort zu beantragen (je bis zu 30 Tage). Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung vor Ort zu zusätzlichen Kosten und zu langen Wartezeiten kommen kann.
Kostenloses e-Visum:
Reisende, die im Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.01.2020 nach Sri Lanka reisen, können unter www.eta.gov.lk/slvisa ihr Visum kostenfrei beantragen. Von dieser Möglichkeit kann nur im Rahmen der Online-Beantragung Gebrauch gemacht werden.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein e-Visum beträgt etwa 3 Arbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. Bei der sri-lankischen Botschaft kann das Visum per Post mindestens fünf Wochen oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten:
Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden – Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Kopie Hin- und Rückflugticket oder Schiffsreservierung
– Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis Zweck der Reise
– Nachweis Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bodenheim, Bremen, Frankfurt a.M., Hamburg, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht, erforderlich ist die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden.
Hinweis:
Antragsteller berichten allerdings, dass sie dabei nicht mit deutschen Kreditkarten bezahlen konnten. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 35,00 US$. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 40,00 US$. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu zwei Tage) und für Kinder unter zwölf Jahren sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist.
Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie die offizielle Webseite www.eta.gov.lk nutzen und dass alle Angaben korrekt sind. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden Gebühren kommen. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen, für das dann erneut Gebühren verlangt werden.
Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o. g. Webseite.
Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hinweis:
Personen die älter als ein Jahr sind müssen, falls sie sich innerhalb von neun Tagen vor ihrer Einreise in einem Land mit erhöhtem Gelbfieberrisiko (siehe www.who.int) aufgehalten haben, eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Diese Regelung betrifft die Mehrzahl der afrikanischen und südamerikanischen Staaten. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Botschaft.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Die Dengue-Fieber-Epidemie, die besonders stark den Westen Sri Lankas einschließlich der Hauptstadtregion Colombo betrifft, hält weiter an. Dengue-Fieber wird von tagaktiven Stechmücken übertragen; Schutz vor Mückenstichen ist absolut wichtig.
Die Regierung Sri Lankas hat am 6. März 2018 zur Vorbeugung weiterer Unruhen in der Provinz Kandy für sieben Tage einen landesweiten Notstand ausgerufen, der Bürgerrechte teilweise einschränkt und Sicherheitskräften erweiterte Befugnisse einräumt, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Reisenden wird geraten, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und Anordnungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 26 | 26 | 25 | 22 | 20 | 18 | 17 | 18 | 19 | 21 | 23 | 25 |
Min. Temperatur °C | 16 | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 7 | 8 | 9 | 11 | 13 | 14 |
Sonnenstunden / Tag | 12h | 10h | 9h | 8h | 6h | 6h | 6h | 7h | 8h | 9h | 10h | 11h |
Regentage | 4 | 3 | 4 | 8 | 9 | 10 | 11 | 11 | 7 | 7 | 3 | 4 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 26 | 25 | 24 | 22 | 19 | 17 | 17 | 20 | 23 | 25 | 25 | 26 |
Min. Temperatur °C | 15 | 14 | 14 | 10 | 6 | 4 | 4 | 6 | 9 | 12 | 13 | 14 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 7h | 8h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h |
Regentage | 13 | 9 | 8 | 7 | 3 | 1 | 0 | 1 | 2 | 8 | 11 | 12 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 34 | 34 | 32 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 |
Min. Temperatur °C | 22 | 21 | 20 | 17 | 12 | 8 | 8 | 11 | 14 | 17 | 19 | 21 |
Sonnenstunden / Tag | 8h | 7h | 8h | 7h | 8h | 8h | 8h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
Regentage | 5 | 4 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 4 | 5 |
WETTER & KLIMA:
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Südafrika entgegengesetzt zu denen in Europa.
Es herrscht trockenes bis subtropisches Klima vor, das für Europäer jedoch im Allgemeinen gut verträglich Klima ist.
Die durchschnittliche Sonnenscheindauer in Südafrika zählt zu der höchsten der Erde.
Die Sommer in den Kap-Provinzen sind sonnig und trocken. Es gibt keine ausgesprochenen Regenperioden.
In den übrigen Landesteilen sind die Sommer warm, jedoch nicht heiß, mit gelegentlichen Schauern. Die Winter sind dagegen sonnig und warm, wobei die Winternächte im Binnenland sehr kühl werden können. Nur an der Ostküste gibt es häufige Niederschläge.
Beste Reisezeit:
Grundsätzlich bietet Südafrika ganzjährig angenehme klimatische Bedingungen. Besonders beliebte Reisemonate für die Kap-Provinzen sind die Monate September bis Mai. Für Reisen an die subtropische Küste KwaZulu/ Natals sind die südafrikanischen Wintermonaten zwischen Juni und August die beliebteste Reisezeit.
WÄHRUNG:
1 Südafrikanischer Rand (R) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 16,21 R
(Stand: September 2019)
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Einreisebestimmungen
Nach Südafrika ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und einem Kinderreisepass mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über die Reise hinaus gültig sein. Für die Einreise werden 2 freie Stempelseiten im Reisepass benötigt. Des Weiteren muss dieser maschinenlesbar sein.
Hinweise für Minderjährige: Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise ihre Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese sollte möglichst eine internationale Geburtsurkunde sein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beinhalten. Minderjährige, die nicht in Anwesenheit der Sorgeberechtigten reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden, benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung) der Sorgeberechtigten bzw. des nicht anwesenden Elternteils (oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht der begleitenden Person). Außerdem werden die Kontaktdaten sowie eine beglaubigte Passkopie des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten benötigt. Alleinreisende Minderjährige benötigen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der die/der Minderjährige reisen soll. Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, benötigen ebenfalls eine beglaubigte Einverständniserklärung, Passkopien und Kontaktdaten der Sorgeberechtigten sowie eine beglaubigte, vollständige Kopie oder das Original der Geburtsurkunde. Beglaubigte Kopien müssen entweder von einem Notar oder der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Südafrika benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Für touristische Reisen wird eine Besuchsgenehmigung von maximal 90 Tagen erteilt. Es muss ein Weiter, – oder Rückflugticket vorgelegt werden.
Hinweis für Inhaber von deutschen Reiseausweise: Mit einem Reiseausweis, der im Notfall zur Ausreise von der deutschen Bundespolizei ausgestellt wird, ist es nicht möglich nach Südafrika einzureisen. Im Weiteren benötigen folgende Personen ein Visum zu Einreise nach Südafrika:
– Inhaber von in Deutschland ausgestellten “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)”,
– Inhaber von deutschen “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)”,
– Inhaber von “Reiseausweisen für Staatenlose”,
– Inhaber von “Reisedokumenten”.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover und Lübeck.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Kalendertag mit dem nächsten Anschluss von Kapstadt, Durban, Johannesburg oder Lanseria weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE:
Einreisebestimmungen
Nach Südafrika ist es möglich mit dem Reisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über die Reise hinaus gültig sein. Für die Einreise werden 2 freie Stempelseiten im Reisepass benötigt. Des Weiteren muss dieser maschinenlesbar sein.
Hinweise für Minderjährige: Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise ihre Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese sollte möglichst eine internationale Geburtsurkunde sein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beinhalten. Minderjährige, die nicht in Anwesenheit der Sorgeberechtigten reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden, benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung) der Sorgeberechtigten bzw. des nicht anwesenden Elternteils (oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht der begleitenden Person). Außerdem werden die Kontaktdaten sowie eine beglaubigte Passkopie des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten benötigt. Alleinreisende Minderjährige benötigen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der die/der Minderjährige reisen soll. Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, benötigen ebenfalls eine beglaubigte Einverständniserklärung, Passkopien und Kontaktdaten der Sorgeberechtigten sowie eine beglaubigte, vollständige Kopie oder das Original der Geburtsurkunde.
Beglaubigte Kopien müssen entweder von einem Notar oder der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Südafrika benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Für touristische Reisen wird eine Besuchsgenehmigung für den geplanten Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgesprochen. Es muss ein Weiter,- oder Rückflugticket vorgelegt werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover und Lübeck.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Kalendertag mit dem nächsten Anschluss von Kapstadt, Durban, Johannesburg oder Lanseria weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Südafrika sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig. Dies gilt auch für Transitaufenthalte von über 12 Stunden in Südafrika. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen.
Impfempfehlungen: Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Südafrika empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 30 | 32 | 35 | 36 | 34 | 32 | 32 | 31 | 31 | 31 | 30 | 28 |
Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 18 | 22 | 23 | 24 | 24 | 23 | 23 | 22 | 19 | 15 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 6h | 5h | 5h | 6h | 7h | 8h | 8h |
Regentage | 1 | 1 | 2 | 6 | 11 | 14 | 20 | 20 | 16 | 7 | 3 | 1 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 32 | 33 | 34 | 35 | 34 | 33 | 33 | 33 | 32 | 32 | 32 | 31 |
Min. Temperatur °C | 21 | 23 | 25 | 26 | 26 | 25 | 25 | 25 | 25 | 24 | 23 | 21 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 7h | 6h | 5h | 5h | 5h | 6h | 8h | 9h |
Regentage | 1 | 2 | 2 | 4 | 13 | 12 | 13 | 15 | 18 | 14 | 5 | 1 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 31 | 32 | 33 | 34 | 33 | 32 | 32 | 32 | 31 | 30 | 30 | 30 |
Min. Temperatur °C | 22 | 23 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 23 | 23 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h | 7h | 6h | 6h | 7h | 8h | 8h |
Regentage | 8 | 4 | 6 | 8 | 14 | 15 | 15 | 15 | 16 | 18 | 18 | 14 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 32 | 33 | 33 | 33 | 32 | 31 | 31 | 31 | 30 | 30 | 31 | 31 |
Min. Temperatur °C | 22 | 23 | 24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 23 |
Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 8h | 6h | 5h | 6h | 5h | 5h | 6h | 7h | 8h |
Regentage | 6 | 5 | 6 | 12 | 21 | 20 | 20 | 20 | 23 | 23 | 16 | 9 |
WETTER & KLIMA:
Das Klima in Thailand kann in zwei Zonen unterteilt werden: ein wechselfeuchtes, tropisches Klima im Norden, welches maßgeblich von den wechselnden Monsunwinden beeinflusst wird und der Süden und Südosten mit einem tropischen Monsunalklima.
Im Norden herrscht von November-Februar Trockenzeit, von Juni-Oktober Regenzeit. Die Monate März-Mai werden als thailändischer Sommer bezeichnet, in denen es sehr heiß werden kann. Der Süden ist im allgemeinen feuchter, die Temperaturschwankungen und Jahreszeiten sind weniger ausgeprägt.
Beste Reisezeit:
Die beste Reisezeit für Thailand ist zwischen November und März. Abweichend davon sind in den Monaten Februar bis April aufgrund des Mikroklimas auf Koh Samui, mit angenehmen Temperaturen und wenig Niederschlag, Reisen dorthin in dieser Jahreszeit besonders beliebt.
WÄHRUNG:
1 Thailändischer Baht (THB) = 100 Satang
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 33,6 THB
(Stand: Oktober 2019)
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Thailand ist es möglich mit dem Reisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Ausweisdokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Hinweise für Minderjährige: Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mit sich führen, nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige benötigen das Einverständnis des anderen Elternteils. Hat ein Kind nicht den gleichen Namen wie der mitreisende Elternteil, wird zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt.
Wichtiger Hinweis: Von Reisen in folgende Provinzen im Süden Thailands wird derzeit dringend abgeraten: Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Es wird kein Visum für die Einreise nach Thailand benötigt, sofern die Reise nicht über 30 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 7 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Hinweis: Sofern der Reisende kein Visum vorab beantragt, muss er auf dem Luftweg einreisen und kann sich in Thailand bis zu 30 Tage aufhalten. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen, muss ein Visum bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Mitzuführende Dokumente: – Weiter- bzw. Rückflugticket – Nachweis über ausreichend Geldmittel
Besonderheiten: Bei der Einreise wird die länge des Aufenthalts durch die Behörden bestimmt. Der maximale Zeitraum beträgt 30 Tage und kann um weitere 30 Tage alleinig für touristische Zwecke verlängert werden. Vor der Einreise eingeholte Visa sind bis zu 60 Tage gültig, können jedoch für touristische Zwecke um 30 Tage verlängert werden. Die Visa sollten nur bei der zuständigen thailändischen Einwanderungsbehörde verlängert werden. Für längere Aufenthalte muss ein “Non Immigrant” Visum beantragt werden.
Einreise über den See- und Landweg: Das Einreisen ist seit 2016 auf maximal 2 visumfreie Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt worden. Danach wird ein Visum benötigt oder es muss über den Flughafen eingereist werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Frankfurt a.M., Essen, Hamburg oder Stuttgart. Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 12 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder auswertigen Amt.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Thailand sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten:
Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Thailand empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
WETTER & KLIMA:
Die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen größtenteils aus flachen Küstengebieten mit trockenen Salzseen, die in die Wüste übergehen. Es herrscht ein tropisches Klima mit feuchtheißen Sommern.
April bis Oktober: Im Sommer steigen die Temperaturen an der Küste auf über 50°C bei fast 100 Prozent Luftfeuchtigkeit, im Landesinneren ist das Klima trocken und extrem heiß.
November bis März: Die Wintermonate sind meist warm mit nur sporadischen Regenfällen. Im Januar und Februar sind kühle Nächte möglich, in denen die Temperatur auf bis zu 10°C absinkt.
Beste Reisezeit: Die beste Jahreszeit für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zwischen Oktober und April, da in dieser Zeit die Temperaturen mit durchschnittlich 25 Grad angenehm sind. Zudem sorgt meist eine frische Meeresbrise an der Küste für Abkühlung.
WÄHRUNG:
1 Dirham (AED) = 100 Fils
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 4,07 AED
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
In die Vereinigte Arabische Emirate ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem vorläufigen Reisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Minderjährige, die nicht in Begleitung der Sorgeberechtigten reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. des nicht anwesenden Elternteils. Dies wird auch dann empfohlen, wenn der Nachname des Kindes nicht dem der Eltern gleicht.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
VISABESTIMMUNGEN:
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage innerhalb von 180 Tagen hinaus geht.
Besonderheiten: Inhaber eines vorläufigen Reisepasses benötigen ein Visum, weitere Informationen bietet die Botschaft der VAE in Berlin. Die VAE-Behörden können die Aufenthaltsdauer über die 90 Tage hinaus verlängern.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 10-12 Konsulatsarbeitstage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
mitzuführende Dokumente:
– gültiges Rück- oder Weiterflugticket
– eine freie Seite im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an das Konsulat in München.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
TRANSITVISABESTIMMUNGEN:
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Reisende, die innerhalb von 12 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, können sich ohne Visum am Flughafen aufhalten. Achtung: Für visumpflichtige Personen ist ein Transitvisum für den Wechsel zwischen den Flughäfen Dubai International (DXB) und Dubai Al Maktoum International (DWC) erforderlich
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Aauswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für die Vereinigten Arabischen Emirate sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheit: Alle Reisenden älter als 9 Monate, die aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet einreisen oder sich dort länger als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, benötigen bei Einreise eine gültige Gelbfieberimpfung.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Vereinigte Arabische Emirate empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY) bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Wichtiger Hinweis: Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden – bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Die Einfuhrerlaubnis können Sie online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: http://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx. Dort lesen Sie auch, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 20 | 21 | 23 | 27 | 32 | 33 | 33 | 32 | 31 | 29 | 26 | 22 |
Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 17 | 21 | 24 | 25 | 26 | 25 | 24 | 22 | 18 | 15 |
Sonnenstunden / Tag | 3h | 2h | 2h | 3h | 6h | 5h | 6h | 6h | 6h | 6h | 5h | 4h |
Regentage | 5 | 7 | 11 | 9 | 13 | 11 | 12 | 12 | 10 | 7 | 5 | 3 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 24 | 26 | 27 | 30 | 33 | 34 | 34 | 34 | 31 | 28 | 27 | 25 |
Min. Temperatur °C | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 25 | 25 | 24 | 23 | 22 | 20 |
Sonnenstunden / Tag | 4h | 5h | 6h | 7h | 8h | 8h | 8h | 7h | 6h | 5h | 5h | 4h |
Regentage | 9 | 4 | 3 | 3 | 6 | 7 | 5 | 7 | 12 | 19 | 18 | 14 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 32 | 33 | 34 | 35 | 33 | 32 | 31 | 31 | 31 | 31 | 31 | 31 |
Min. Temperatur °C | 21 | 22 | 23 | 23 | 23 | 23 | 23 | 24 | 23 | 23 | 22 | 22 |
Sonnenstunden / Tag | 5h | 6h | 5h | 6h | 4h | 4h | 4h | 4h | 5h | 4h | 4h | 4h |
Regentage | 2 | 1 | 2 | 4 | 16 | 21 | 23 | 21 | 21 | 20 | 11 | 7 |
WETTER & KLIMA:
Im Norden: Subtropisches Klima, die wärmsten Monate sind Juni und Juli mit bis zu 35°C, der kühlste Monat ist der Januar mit durchschnittlich nur etwa 16°C.
Im Süden: Tropisches Klima, in der Hauptstadt Ho Chi Minh City (ehemals Saigon) liegen die Höchsttemperaturen im März/ April bei etwa 36°C und es herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Die Tiefsttemperaturen liegen in dieser Region bei etwa 25°C. Der meiste Regen fällt in den Monaten August und September.
Beste Reisezeit: Für Reisen in den Norden Vietnams ist der beste Reisemonat der November. Die angenehmste Zeit in den Süden zu reisen ist im Dezember und Januar.
WÄHRUNG:
1 Vietnamesischer Dong (VND) = 10 Hào = 100 Xu
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 25.585,8 VND
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Vietnam ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums hinaus gültig sein.
Vietnamesischer Hintergrund: Personen mit einer vietnamesischen Abstammung, die keinen vietnamesischen Pass mehr besitzen, sowie Familienangehörige von Vietnamesen, können auf Antrag von der Visumpflicht befreit werden.
Es wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche für fünf Jahre gültig ist. Mit dieser Bescheinigung sind mehrere Ein- und Ausreisen von bis zu 90 Tagen möglich.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
VISABESTIMMUNGEN:
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Vietnam benötigt, sofern die Reise nicht über 15 Tage hinaus geht. Bei einem Aufenthalt über 15 Tage muss ein Visum vorab, bei Einreise vor Ort (siehe unten) oder per E-Visa-Verfahren unter https://evisa.xuatnhapcanh.gov.vn/ beantragt werden.
Besonderheiten: Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere 15 Tage ist bei Buchung einer Pauschalreise in einem vietnamesischen Reisebüro möglich. Eine erneute visumfreie Einreise ist erst wieder möglich, wenn nach der letzten Ausreise 30 Tage Vergangen sind.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein vorab beantragtes Visum beträgt etwa 15 Konsulatsarbeitstage. E-Visa-Anträge werden in der Regel innerhalb von drei Tagen bearbeitet. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Gültigkeit: Ein E-Visum kann für maximal 30 Tage beantragt werden und berechtigt zur einmaligen Einreise. Ein reguläres Touristenvisum wird in der Regel für 4 Wochen und zur einmaligen Einreise ausgestellt, aber auch ein längeres Visum mit mehrmaliger Einreise ist möglich.
Visa on Arrival: Ein Visa on Arrival wird nur in besonderen Fällen ausgestellt:
– für Reisende, die aus einem Land kommen, in dem es keine vietnamesische Auslandsvertretung gibt
– wenn die Reise durch einen befugten Vietnam-Reiseveranstalter organisiert wurde (es empfiehlt sich, sich rechtzeitig bei dem Veranstalter zu informieren)
Grundsätzlich muss das Visum vor der Reise beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Rückflugticket
– 2 Passfotos, nicht älter als 6 Monate
– Vorabeinlassungsgenehmigung (muss vorab online beantragt werden, wenn Reisende ihr Visum bei Ankunft vor Ort beantragen möchten)
Einreise über den See- und Landweg: Wird ein Visum benötigt, muss dieses vorab bei der zuständigen Botschaft beantragt werden, da an den Grenzstellen keine Visa on Arrival ausgestellt werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Frankfurt a.M..
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
TRANSITVISABESTIMMUNGEN:
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Vietnam sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Vietnam empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere: Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder: Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK)
– Dengue-Fieber
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer individuellen Reise. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Wir sind für Sie da:
Montag - Freitag8 - 20 Uhr
Samstag10 - 16 Uhr
Sonn- und Feiertag10 - 16 Uhr
Heiligabend8 - 12 Uhr
1 Weihnachtstaggeschlossen
2 Weihnachtstag10 - 16 Uhr
Sylvester8 - 13 Uhr
Neujahrgeschlossen
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